Die Union soll sich innerhalb der Gesundheitsreform zu einer Kopfpauschale bei der Krankenversicherung von 180 Euro für Erwachsene geeinigt haben. Dies meldete der Spiegel. Demnach verständigte sich die CDU-Chefin Angela Merkel mit führenden Politiker ihrer Partei zu diesem Thema. Ursprünglich sah man eine Kopfpauschale von 200 Euro vor. Der bislang vorgesehene Betrag von 20 Euro zum Aufbau einer Kapitalreserve entfällt.
Für Kinder wird nach den Reformplänen ein Betrag von 90 Euro fällig, der aus einer steuerfinanzierten Familienkasse bestritten werden soll. Geringverdiener sollen einen staatlichen Zuschuss bekommen, wobei sie selbst höchstens 14 Prozent ihres Einkommens für die Kopfpauschale aufbringen müssen. Am meisten würden Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen ab 15.000 Euro und Verheiratete mit einem Jahresverdienst ab 30.000 Euro entlastet. Im Gegensatz würde sich die Reform auf die Rentner und Geringverdienende nachteilig auswirken.
Ebenfalls müsste die CDU ihre Steuerreformpläne ändern, damit der Spitzensteuersatz von 36 Prozent bereits bei einem Brutto-Jahresverdienst von 40.000 statt 45.000 Euro greift. Durch diese Maßnahme soll ein Teil des Sozialausgleiches für Kinder und Geringverdiener gezahlt werden.
Besonders auf Kritik stoßen die Pläne der Union bei der FDP und den Grünen, aber auch aus den eigenen Reihen zeigte sich Widerstand. (dh)
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