Die Verbraucherzentrale NRW zieht gegen eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot vor Gericht, die die Kosten für teure Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzen soll. Falls die Klausel kippt, stehen Geldinstituten Rückforderungen in Millionenhöhe ins Haus, so die Verbraucherschützer.
520 Euro forderte die Wüstenrot AG vom Kunden: für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95-Quadratmeter in Düsseldorf. Das Gutachten ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens – unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt wird. Nach Angaben der Verbraucherzentrale will Wüstenrot jedoch nicht einmal einen Blick in das Gutachten gewähren – geschweige denn, es herausgeben. Nach Auskunft von Wüstenrot werden die “Gutachten ausschließlich für interne Zwecke erstellt“.
Die Düsseldorfer Konsumentenschützer haben beim Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen.: 20 O 9/07) Klage gegen Wüstenrot erhoben. Dort soll in einem Musterprozess entschieden werden, ob die merkwürdige Beleihungs-AGB einer rechtlichen Prüfung standhält. Für Verbraucherjurist Hartmut Strube jedenfalls ist es “ein Unding, dass Kunden per Klausel verpflichtet werden, das Eigentum an einem von ihnen bezahlten Wertgutachten an die Bausparkasse zu übertragen“. Strube verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 197/00) über die Kosten bei geplatzten Lastschriften. Darin legten die obersten Richter fest, dass Banken nur Kosten berechnen dürfen, wenn für den Kunden eine Dienstleistung erbracht werde.
Die kann Strube bei der Erstellung eines Wertgutachtens partout nicht erkennen: "Das Gutachten dient allein dem finanzierende Institut, sein eigenes Risiko abzuschätzen." Auf den Prüfstand soll auch eine Klausel, die die Höhe des Entgeltes für die Wertermittlung prozentual festlegt. Die Folge: Je höher die Schätzung, um so mehr muss der Kunde bezahlen. Dabei ist es für Strube "nicht automatisch so, dass bei teuren Objekten das Gutachten aufwendiger ist als bei preiswerteren".
Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in den vergangenen Jahren Hunderte von Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. "Sollte die Klausel vor Gericht kippen“, so Verbraucherjurist Strube, "können sie das Geld retour fordern".
Damit Ansprüche nicht verjähren, sollten die Ansprüche frühzeitig gegenüber den Banken geltend gemacht werden, rät die Verbraucherzentrale. Ein Musterbrief ist auf der Homepage der Institution zu bekommen.