Anleger, die Aktien von ausländischen EU-Firmen in ihren Depot haben, können nachträglich mit einer Verdopplung der Dividendenzahlungen von diesen Unternehmen rechnen. Dies gilt für Gewinnausschüttungen bis zu dem Geschäftsjahr 2000.
Der Grund für die nachträglichen Beträge ist ein eingeleitetes Verfahren am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser soll entscheiden, ob nun auch die Anleger von Aktien aus dem EU-Ausland eine Steuergutschrift für die bereits von den Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer erhalten. Momentan gibt es nur eine Ausschüttung bei Beteiligungen an deutschen Unternehmen. (dh)