Vermieter dürfen Mieter fristlos kündigen, wenn sie die Wohnung unberechtigt untervermieten und dieses leugnen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ 423 C 29146/12).
In dem Fall untervermietete ein Bewohner einer öffentlich geförderten Wohnung diese. Die Polizei informierte die Vermieterin darüber, nachdem jemand bei einer Befragung die Wohnung als Wohnsitz angab.
Der Vermieter forderte den Mieter auf, die Untermietung zu unterlassen. Der Mieter leugnet die Untermietung. Er habe lediglich Freunde zu Besuch.
Die Vermieterin kündigte dem Mieter fristlos. Nach einer Klage beim Amtsgericht München erhielt sie Recht. Das Gericht erließ ein Räumungsurteil.
Die jahrelange Untervermietung und Leugnung habe das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zerstört. Damit sei es der Vermieterin nicht zumutbar, dass Mietverhältnis weiterzuführen. Außerdem dürfe nur ein bestimmter Personenkreis eine öffentlich geförderte Wohnung bewohnen.