Drei von vier deutschen Vermietern fürchten, Opfer von Mietnomaden zu werden und auf ihren Mietforderungen sitzen zu bleiben. Davor versuchen sie sich mit Kautionszahlungen und Einkommensnachweisen des neuen Mieters zu schützen. Auch Bonitätsauskünfte über den künftigen Mieter werden eingeholt. Diese Sicherheiten sind Bedingung dafür, dass der Mietvertrag überhaupt zustande kommt. Das ergab eine Umfrage vom Internetportal Immobilienscout24 im Mai 2009.
Auf Kautionen in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten verlässt sich rund die Hälfte aller Vermieter, um vor zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mietern sicher zu sein. Mit der Mietkaution kann der Vermieter zumindest teilweise offene Miet- oder Nebenkostenforderungen begleichen. Um langwierige und teure Räumungsverfahren zu vermeiden, greift jeder zehnte geprellte Vermieter zu drastischen Maßnahmen und lässt die Wohnung ohne Gerichtsbeschluss räumen, tauscht das Türschloss aus oder stellt Wasser und Strom ab.
Auf den üblichen Rechtsweg mit außerordentlicher Kündigung und Räumungsklage verlässt sich nur die Hälfte der Vermieter (58 Prozent), da sich jeder fünfte Streit mit Mietnomaden über ein Jahr hinzieht und der finanzielle Schaden in 43 Prozent aller Fälle über 10.000 Euro liegt.
Mit einer Mitschuldenfreiheitsbescheinigung kann der Vermieter jedoch sichergehen, dass beim vorigen Vermieter keine Schulden bestehen. Das Recht auf einer Erteilung einer Schufa-Auskunft haben private Vermieter nicht, sie können jedoch auf eine Selbstauskunft des zukünftigen Mieters bestehen.