Vermieter müssen sicherstellen, dass die Betriebskostenabrechnung für das Jahr bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Daran erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Wenn ein Vermieter die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnet, kann er auf den Nachforderungen sitzenbleiben. Das ist Haus & Grund Deutschland zufolge möglich, wenn die Abrechnung nicht rechtzeitig zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Der Vermieter muss dies sicherstellen.
Neben der Einhaltung des Datums sind für Vermieter noch andere Dinge wichtig. So müssen sie den Mietern eine Überprüfung der Abrechnung ermöglichen. Deshalb muss der Vermieter laut Haus & Grund auch alle wichtigen Rechnungen und Verträge aufbewahren. Auf Verlangen des Mieters müsse der Vermieter die Unterlagen vorlegen. Das Einsichtsrecht erstrecke sich jedoch nicht auf die Abrechnungen zwischen Vermieter Wärme-Contractor und Vorlieferanten.