Die Antragsvoraussetzungen für die sogenannte Abwrackpämie haben sich geändert. Wie das für die Auszahlung der Abwrackprämie zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, reicht es künftig nicht mehr aus, wenn der Antragsteller eine Kopie der Zulassung des verschrotteten Autos vorlegt. Erforderlich ist nun die Vorlage der entwerteten Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief).
Wie das BAFA mitteilt, soll diese Verschärfung der Auszahlungsvoraussetzungen einem etwaigen Missbrauch entgegenwirken. Das Amt teilte aber gleichzeitig mit, dass es bis zum endgültigen Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinie weiterhin ausreicht, die Kopie des Fahrzeugbriefes vorzulegen. Voraussichtlich ab dem 2. März 2009 wird dann die Verschärfung in Kraft treten.
Ein Sechstel der Abwrackprämie ist schon weg
Darüber hinaus teilte das BAFA mit, dass bis heute bereits 104.840 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie - so die offizielle Bezeichnung - eingegangen sind. Bei der Berechnungsgrundlage von 600.000 möglichen Anträgen können so noch 495.160 Anträge gestellt werden.