Überschuldete Personen können mit einer sogenannten Privatinsolvenz ihre Schulden dauerhaft loswerden. Allerdings ist hierzu ein Insolvenzverfahren nötig, das in Deutschland strengen Voraussetzungen unterliegt. So muss beispielsweise eine 7-jährige Wohlverhaltensphase eingehalten werden, in der man überschüssiges Geld an seine Gläubiger abgibt und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lässt.
Das Unternehmen Firmenwelten Limited bietet seinen selbstständigen Kunden jetzt Hilfe bei der Privatinsolvenz an. Das Ganze soll auch in rund einem Jahr schon über die Bühne gehen. Hierfür wirbt Firmenwelten Limited mit einer Privatinsolvenz im Ausland. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausländische Restschuldbefreiungen innerhalb der EU in Deutschland anzuerkennen sind (Az: BGH, IZ ZB 51/00). Da in England oder Frankreich die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz nicht so streng sind wie in Deutschland (teilweise keine Wohlverhaltensphase, Abschluss des Verfahrens in 12 Monaten), sei es laut Firmenwelten Limited günstiger, in diesen Ländern die Privatinsolvenz zu beantragen.
Verbraucherschützer warnen jedoch vor einem solchen Schritt. Der Überschuldete muss nämlich seinen Erstwohnsitz und damit seinen Lebensmittelpunkt in das Land verlagern, in dem er die Insolvenz anmeldet. Es muss also eine Wohnung angemietet, Verträge für Strom, Telefon, Wasser etc. abgeschlossen und nicht selten auch die Dienste eines ausländischen Anwalts in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf einen fünfstelligen Eurobetrag. Dieses Geld sollte man lieber dazu verwenden, um seine Schulden abzubezahlen. Das deutsche Insolvenzverfahren dauert zwar länger und wird strenger gehandhabt, der positive, weil entschuldende Effekt dieses Verfahrens dürfte jedoch weitaus nachhaltiger sein.