Bis zur Fußballweltmeisterschaft in Brasilien ist es nicht mehr lang. Viele Fans beflaggen ihre Balkone, um ihr Team zu unterstützen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erinnert an Regeln, die Fans beachten müssen.
Wer eine Flagge auf dem Balkon anbringt, darf dabei seine Nachbarn nicht beinträchtigen. Außerdem muss er beim anbringen daran denken, dass dies die Optik des Hauses beeinträchtigen kann. Das kann zu Problemen mit dem Vermieter führen. Denn dieser muss das nicht hinnehmen.
Dies gilt auch für Bohrlöcher. Muss der Mieter wegen der Flagge an der Außenwand des Hauses bohren, so muss er den Vermieter um Erlaubnis bitten.
Es ist außerdem wichtig, dass der Mieter die Flagge sicher anbringt. Sonst haftet er, wenn die Flagge jemanden verletzt.