Wohn-Riester noch für 2008 geplant 

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur geplanten "Eigenheimrente" fertig gestellt. Das berichtet die "Stuttgarter Zeitung", welcher der Text vorliegt. Demnach könnte es bald eine Riester-Förderung auch für den Immobilienerwerb geben – vorausgesetzt, man bewohnt die erworbene Immobilie dann selbst. Der Entwurf muss noch zwischen den Regierungsfraktionen abgestimmt werden.

Als förderungswürdig gelten dem Entwurf zufolge der Kauf oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses, aber auch der Erwerb von Anteilen an einer Wohngenossenschaft. Ziel des Gesetzes: Das mietfreie Wohnen im Alter als Form der individuellen Altersvorsorge ernst nehmen. Entsprechend könnten dann Bauspar- und sonstige Darlehensverträge als Altersvorsorgeverträge gelten. Die Riester-Berechtigten hätten dann die Möglichkeit, die eigenen Sparbeträge und die staatlichen Zulagen zum Wohnungskauf zu verwenden.

Dabei wäre die neue Förderung gar nicht so teuer wie ursprünglich gedacht. Der Entwurf beziffert die Kosten auf 20 Millionen Euro im ersten Jahr. 2012 werden es dann schätzungsweise 96 Millionen Euro sein. Auf eine lange Sicht von 25 Jahren müsse der Staat mit einem jährlichen Mehraufwand von 880 Millionen Euro rechnen, heißt es weiter.

Ursprünglich waren in der Koalition die Mehrausgaben auf 2,5 Milliarden Euro beziffert worden.

Woran es nach Ansicht von Experten noch hakt, ist die Besteuerung. Bisher müssen bei Riester-Sparplänen erst die Auszahlungen im alter versteuert werden, die Spareinzahlungen sind dagegen steuerfrei. Doch bei Immobilien wird das Verfahren kompliziert. Der Entwurf sieht vor, auf alle Eigenbeiträge und Zulagen, die für den Wohnungserwerb genutzt werden, einen fiktiven Aufschlag von zwei Prozent jährlich zu addieren. Auf diese Weise ermittelt sich die Steuerschuld im Alter. Wenn diese dann fällig wird, soll man sie entweder auf einen Schlag begleichen können. Dann gilt der individuelle Streuersatz zu diesem Zeitpunkt, mit einem Rabatt von 25 Prozent. Alternativ kann man die Summe durch jährliche Raten tilgen.

Wenn das Gesetz wie geplant kommt, könnte das Wohn-Riestern schon ab Anfang 2008 rückwirkend gelten, schreibt die "Stuttgarter Zeitung". Mit der neuen Förderung will die Bundesregierung Wohneigentum wieder attraktiver machen (banktip.de berichtete).

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