Noch bis zum 31. Mai haben Arbeitnehmer Zeit, ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 beim Finanzamt einzureichen. Wer diesen Termin nicht einhalten kann, sollte jetzt formlos eine Verlängerung der Frist zum 30. September beantragen.
Geht die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt ein, ohne dass eine Fristverlängerung beantragt wurde, kann das Amt einen so genannten Verspätungszuschlag von rund 10 Prozent der Steuerschuld erheben. Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. mitteilt, wird dieser aber in der Regel nur verlangt, wenn der Steuerzahler seine Erklärung bereits öfter zu spät abgegeben hat.
Zur Abgabe der Steuererklärung sind Ehepartner verpflichtet, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und einer der Ehepartner nach der Steuerklasse fünf oder sechs besteuert wurde. Ist ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen oder wurde auf der zweiten Steuerkarte gearbeitet, besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Alle nötigen Formulare dazu finden Sie auf Banktip.
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