Das umstrittene Kontoabrufverfahren, das die ordnungsgemäße Versteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland sicherstellen sollte, könnte bald der Vergangenheit angehören. Die große Koalition hat sich im Rahmen der Beratungen zur Gesundheitsreform auch auf die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge verständigt. Zunächst sollen pauschal 30 Prozent auf Kapitalerträge gezahlt werden, ab 2009 dann 25 Prozent.
Bei einer Abgeltungssteuer wird die Steuerschuld durch einmalige Zahlung des einheitlichen Steuersatzes beglichen. Das jeweilige Kreditinstitut prüft, ob bei seinen Kunden Erträge aus Kapitalvermögen angefallen sind und führt den Betrag an das Finanzamt ab. Damit ist die Steuerschuld dann abgegolten. Im Gegensatz dazu werden derzeit Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.
Finanzexperten begrüßen die Pläne der Bundesregierung. "Mit dieser von den bayerischen
Volksbanken und Raiffeisenbanken lang ersehnten und geforderten
Entscheidung schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen, die mehr
Steuergerechtigkeit und mehr Steuerehrlichkeit ermöglichen. Die
bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen deshalb die
Entscheidung der Koalitionsrunde nachhaltig", sagt Stephan Götzl, Präsident des GenossenschaftsverbandesBayern (GVB), zum nächtlichen Beschluss der Koalitionsrunde.
Durch eine
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, Zinsen und Dividenden werde Bürokratie abgebaut und ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses geleistet, so Götzl weiter.