Abgeltungssteuer für Kapitalerträge 

Das umstrittene Kontoabrufverfahren, das die ordnungsgemäße Versteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland sicherstellen sollte, könnte bald der Vergangenheit angehören. Die große Koalition hat sich im Rahmen der Beratungen zur Gesundheitsreform auch auf die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge verständigt. Zunächst sollen pauschal 30 Prozent auf Kapitalerträge gezahlt werden, ab 2009 dann 25 Prozent.

Bei einer Abgeltungssteuer wird die Steuerschuld durch einmalige Zahlung des einheitlichen Steuersatzes beglichen. Das jeweilige Kreditinstitut prüft, ob bei seinen Kunden Erträge aus Kapitalvermögen angefallen sind und führt den Betrag an das Finanzamt ab. Damit ist die Steuerschuld dann abgegolten. Im Gegensatz dazu werden derzeit Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.

Finanzexperten begrüßen die Pläne der Bundesregierung. "Mit dieser von den bayerischen

Volksbanken und Raiffeisenbanken lang ersehnten und geforderten

Entscheidung schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen, die mehr

Steuergerechtigkeit und mehr Steuerehrlichkeit ermöglichen. Die

bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen deshalb die

Entscheidung der Koalitionsrunde nachhaltig", sagt Stephan Götzl, Präsident des GenossenschaftsverbandesBayern (GVB), zum nächtlichen Beschluss der Koalitionsrunde.

Durch eine

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, Zinsen und Dividenden werde Bürokratie abgebaut und ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses geleistet, so Götzl weiter.