Abgeltungssteuer kommt, Kontenabfrage fällt weg 

Bundesfinanzminister Steinbrück hat in Berlin die endgültige Fassung der Unternehmenssteuerreform bekannt gegeben. Die Pläne, die Steinbrück noch in diesem Jahr in einen Gesetzesentwurf fassen will, sollen 2008 in Kraft treten.

Aktiengesellschaften und GmbHs werden ab 2008 nur noch einen Körperschaftssteuersatz von 15 statt 25 Prozent zahlen. Im Gegenzug können die Unternehmen ihre Aufwendungen für Zinszahlungen nicht mehr unbegrenzt absetzen. Hier gilt eine Freigrenze von 1 Mio. Euro. Darüber hinaus gehende Beträge können aber in Folgejahre übertragen werden. Personengesellschaften, wie z.B. eine GbR, werden auch weiterhin Einkommensteuer zahlen müssen.

Die wohl wichtigste Änderung für Verbraucher und Unternehmer ist die Einführung der Abgeltungssteuer. Diese wird aber erst 2009 in Kraft treten. Kapitalgewinne werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Gleichzeitig soll es für Personen, die einen niedrigeren Steuersatz als 25 Prozent haben, weiterhin möglich sein, die Einnahmen mit dem geringeren Satz zu versteuern. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird auch die umstrittene Kontenabfrage durch die Finanzbehörden entfallen. Ausnahmen soll es lediglich bei Personen mit staatlicher Förderungen (z.B. ALG II) geben, da hier Missbräuche vermieden werden sollen.

Bei den Abschreibungsmöglichkeiten wird es in Zukunft nur noch eine lineare Variante geben. Die degressive Abschreibung wird abgeschafft. Das bedeutet, dass Unternehmen nur noch eine immer gleich hohe Summe ihrer Investitionen absetzen können. Bei der degressiven Abschreibung war es möglich, dass anfangs ein größerer Betrag steuermindernd geltend gemacht werden konnte, der dann jährlich abnahm. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen nicht mehr abgeschrieben werden können.

Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen soll nach dem Willen der Regierung ab 2007 komplett wegfallen, wenn der Betrieb in ähnlicher Form mindestens 10 Jahre weitergeführt wird. Diese Regelung soll für Unternehmen mit einem Betriebsvermögen ab 100.000 Euro gelten. Wirtschaftsexperten halten diese Form der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig, da sie die Erben von Betrieben gegenüber anderen Erben unverhältnismäßig bevorzugen würde.

Anfang 2007 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine ähnlich gelagerte Problematik bezüglich der Ungleichbehandlung in der Besteuerung von geerbtem Vermögen. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte dieser Teil der Unternehmenssteuerreform noch einmal überarbeitungsbedürftig werden.