Für Anleger gibt es die Möglichkeit, zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen. Dabei müssen sie dem Bankenverband zufolge jedoch auf Stichtage achten.
Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können mit Veräußerungsgewinnen steuerlich verrechnet werden. Gibt es Verluste und Gewinne bei verschiedenen Banken, dann kann die Verrechnung nur über die Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Wenn die Anleger zu viel Abgeltungsteuer gezahlt haben, wird diese dann erstattet.
Bedingung ist jedoch, dass eine Verlustbescheinigung der Bank vorliegt, bei der es zu Verlusten aus Wertpapiergeschäften kam. Sie muss beim Finanzamt eingereicht werden. Anleger müssen die Verlustbescheinigung für den Veranlagungszeitraum 2013 bis spätestens 15. Dezember 2013 bei der Bank beantragen.
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