Die Pendlerpauschale gilt wieder in ihrer alten Form. Der Bundesrat hat in seiner heutigen 857. Sitzung die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale aus dem Jahr 2006 beschlossen. Zuvor hatte bereits der Bundestag der Gesetzesänderung zugestimmt.
Mit dem Bundesratsbeschluss sind nun wieder 30 Cent pro Kilometer ohne Mindestkilometerzahl absetzbar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts galt dies nur vorläufig, so dass Erstattungen für die Jahre 2007 und 2008 auch nur unter Vorbehalt erfolgten.
Da es jetzt wieder eine gültige Rechtsgrundlage für die alte Pendlerpauschale gibt, werden auch Erstattungen vom Finanzamt nicht mehr unter Vorbehalt gezahlt. Neben dem Wegfall der Kilometergrenze ist durch den heutigen Bundesratsbeschluss auch wieder die Regelung in Kraft, wonach Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel auch dann geltend gemacht werden können, wenn sie höher als die Entfernungspauschale sind.
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