Arbeitsecke steuerlich nicht absetzbar? 

Wer als Gymnasiallehrer berufliche Aufgaben zu Hause in einer Arbeitsecke erledigt, kann die Kosten dafür steuerlich nicht absetzen. Das hat das Finanzgericht Sachsen (AZ: 2 K 1854/11) entschieden.

Damit stellen sich die Leipziger Richter gegen die Kollegen aus Köln (AZ dort: 10 K 4126/09). Die entschieden, dass auch Arbeitsecken steuerlich absetzbar sein können, selbst wenn dort eine erhebliche private Mitbenutzung vorliegt.

Es sei bei einer Arbeitsecke nicht eindeutig zu trennen zwischen privater und beruflich bedingter Nutzung. Eine Schätzung der beruflichen Nutzung sei ebenfalls nicht möglich. Das Gericht hat die Revision zugelassen, so dass sich der Bundesfinanzhof wohl in Kürze mit dem Fall beschäftigen wird. (optimal-absichern.de)