Austausch von Bankdaten jetzt Gesetz 

Wer ab dem 1. Januar 2016 ein Konto bei einem Finanzinstitut eröffnet, muss angeben, wo er im Ausland steuerlich ansässig ist und gegebenenfalls seine dortige Steuer-ID mitteilen. Der Bundesrat billigte jetzt das Gesetz zum Austausch von Bankdaten.

Mit diesem Gesetz wird in Deutschland der internationale Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen umgesetzt. Damit soll den Schwarzgeldkonten ein Garaus gemacht werden.

In diesem Rahmen werden die Kreditinstitute verpflichtet, Kundendaten zu erheben und diese ab 2017 jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt wiederum leitet die Kundendaten an die jeweiligen Staaten weiter, die an dem Steuer-Austausch teilnehmen. Dies sind über die EU-Grenzen hinaus rund 50 weitere Staaten. Im Gegenzug erhalten die deutschen Behörden die entsprechenden Daten aus dem Ausland.

Bei Konten vor dem Stichtag 1. Januar 2016 werden die bereits vorhandenen Informationen überprüft.

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