Die Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007 ist beim Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) auf Kritik gestoßen. Ab nächstem Jahr soll erst ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent gezahlt werden. Die ersten 20 Kilometer müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
Der Verband bezeichnet diese Einschränkung als mit dem Grundgesetz unvereinbar und hat rechtliche Schritte durch alle Instanzen angekündigt. "Sollte das Bundesverfassungsgericht unserer Auffassung Recht geben und dem Einhalt gebieten, würde das der Regierung wieder einmal ein Milliarden schweres Haushaltsloch bescheren", sagt Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender des BDL und der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Fahrtkosten zur Arbeit gehören zu den Erwerbsaufwendungen. Statt als Werbungskosten sollen die Fahrtkosten jetzt als außergewöhnliche Aufwendungen abgesetzt werden, erklärt der BDL. Dies sei gegen die Verfassung. Außerdem seien die ca. 30 Millionen Pendler durch ständig steigende Mineralölpreise, die hohe Mineralölsteuer und die Erhöhung der Mehrwertsteuer bereits mehrfach betroffen.
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