Beim Umziehen an Steuern und Versicherungen denken 

Angestellte, die aus beruflichen Gründen umziehen, können die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen: Wenn der Weg zur Arbeit sich um mindestens eine Stunde verkürzt, lassen sich die Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Banken, Telekommunikationsanbieter und Versicherungen sollte man schon frühzeitig über den Umzug informieren und die neue Adresse mitteilen. Nach dem Umzug muss das Einwohnermelde- oder Bürgeramt die neue Anschrift im Personalausweis eintragen. Nicht zu vergessen: Die Ummeldung des Autos beim Straßenverkehrsamt.

Wichtig ist auch, Versicherungen an die neuen Wohnbedingungen anzupassen. Bei einer Hausratversicherung müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen. Außerdem wollen die Versicherer – je nach Vertragsklauseln – Genaueres über die Lage der Wohnung oder des Hauses wissen. Andernfalls ist man eventuell unterversichert.