Das Betreuungsgeld, das Gastfamilien erhalten, die erwachsene behinderte Menschen betreuen, wird künftig wieder steuerfrei sein. Seit 2007 muss das Betreuungsgeld teilweise versteuert werden. Wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe mitteilt, hat das Finanzministerium nun dafür votiert, das Betreuungsgeld in wieder vollständig steuerfrei zu stellen.
Die Gastfamilie ist eine besondere Form des betreuten Wohnens. Der geistig oder psychisch behinderte Mensch lebt dort dauerhaft wie ein Familienmitglied. Dafür erhält die Familie ein Betreuungsgeld von rund 800 Euro im Monat, mit dem vor allem Aufwendungen wie Verpflegung, Mietanteil und sonstige Kosten ausgeglichen werden sollen. Trotzdem muss das Betreuungsgeld derzeit bis auf einen Freibetrag von 300 Euro als Einkommen versteuert werden.
Der Steuerfreiheit des Betreuungsgeldes müssen auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die Regelung könnte dann ab dem kommenden Jahr in Kraft treten.
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