Betriebliche Altersvorsorge bleibt abgabenfrei 

Die betriebliche Altersvorsorge wird auch in Zukunft sozialabgabenfrei bleiben. Arbeitsminister Franz Müntefering habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das Bundeskabinett eingebracht, berichtet WELT ONLINE.

Der Entwurf sieht vor, die gesetzlich vorgesehene Befristung der Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 zu streichen. Stattdessen soll die Sozialabgabenfreiheit für die betriebliche Altersvorsorge unbefristet gelten. Das Lebensalter, ab dem die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften zur Betriebsrente nicht mehr verfallen, wird von 30 auf 25 Jahre abgesenkt.

Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Die Beiträge werden unversteuert und ohne Abzug von Sozialabgaben direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Die Steuerfreiheit der Beiträge gilt bereits jetzt unbefristet. Die Sozialabgabenfreiheit sollte auf Betreiben der damaligen rot-grünen Bundesregierung nur sechs Jahre dauern.

Laut Bundesarbeitsministerium haben rund 17,3 Millionen Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Durch das geplante Ende der Sozialabgabenfreiheit waren die Abschlusszahlen in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen. "Dies dürfte wesentlich mit dem bisher vorgesehenen Wegfall der Beitragsfreiheit zusammenhängen", heißt es in dem Gesetzesentwurf von Münteferings Ministerium. Durch die nun vorgesehene unbefristete Beitragsfreiheit dürfte die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wieder steigen.

Verlierer der neuen Regelung sind die Sozialkassen. Ihnen entgehen nach Expertenschätzungen rund 2,5 Mrd. Euro jährlich. Gleichwohl hatten ökonomische Studien vorausgesagt, auch bei Abgabenpflicht wären keine höheren Einnahmen erzielt worden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wären vielmehr auf andere Fördermodelle ausgewichen, sagte Klaus Stiefermann,

Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba).