Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, hat heute über die Streitfrage der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale verhandelt. Seit vergangenem Jahr wird die Fahrtkostenpauschale bei der Steuererklärung nur noch ab dem 21. Kilometer gewährt. Verbraucherschützer halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich. In einer Eilentscheidung hatte das Münchner Gericht bereits im vergangenen Jahr Zweifel an der Verfassungsmäßgikeit der Regelung erkennen lassen.
Zur Verhandlung vor dem BFH stehen die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs, die die Verletzung des Grundgesetzes geltend machen. Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klagen. In der mündlichen Verhandlung ließen die Münchner Richter erneut Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pauschale erkennen. Sie verwiesen unter anderem auf die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung. Auch die in diesen Fällen entstehenden Kosten seien als "Mobilitätskosten" zu werten und vollständig steuerlich absetzbar. Der BFH kann zwar nicht abschließend über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Kürzung der Fahrtkostenpauschale entscheiden. Dies obliegt dem Bundesverfassungsgericht.
Allerdings ist eine entsprechende Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe bereits anhängig. Von der Entscheidung des BFH erwarten Beobachter jedoch eine Signalwirkung für die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Die Entscheidung aus München wird in zwei Wochen erwartet.
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