Wer Kursraketen im Depot hat, die bis heute partout nicht zünden wollten, der kann diese unter Umständen zum Steuernsparen nutzen. Die in den kommenden Monaten realisierten Verluste mit Wertpapieren lassen sich nämlich grundsätzlich bis Ende 2013 mit Gewinnen unter der Abgeltungsteuer verrechnen. Bei diesen Aussichten lohnt es sich, das Depot jetzt nach im Kurs gesunkenen Titeln zu durchsuchen, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Darauf weist das Fachmagazin "SteuerConsultant" hin.
Altverluste bis Ende 2008 aus Wertpapierverkäufen und Terminmarktgeschäften können bis 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Anschließend werden sie über den Verlustvortrag unbegrenzt weiter im Rahmen des § 23 EStG berücksichtigt. Insoweit besteht die Chance, derzeit nur begrenzt verrechenbares Verlustpotential unter erweiterten Möglichkeiten abzuziehen.