BRH: Steuerermäßigung für Handwerker abschaffen 

Der Bundesrechnungshof hat einen Bericht über die steuerlichen Auswirkungen der Absetzbarkeit von Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgelegt. Den Steuerzahler wird es nicht freuen, denn die Behörden empfiehlt, die Steuervergünstigung abzuschaffen.

Steuerausfälle in Milliardenhöhe

Hohe Mitnahmeeffekte und unzureichende Kontrollen bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen seien ein Problem, so der Bundesrechnungshof. Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, würde die öffentlichen Kassen zunehmend belasten. 2008 minderte diese Steuerermäßigung das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro. Für das Jahr 2010 schätzt das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.

Ziel der Regelung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird verfehlt

Die Einnahmeverluste wären halb so schlimm, wenn das mit der Regelung verfolgte Ziel erreicht würde. Doch auch das, kritisiert der Rechnungshof, sei nicht der Fall. Mit der Förderung soll der Schwarzarbeit begegnet werden. Vielfach werden aber Leistungen gefördert, die ohnehin legal bezogen werden. Dies gelte z.B. dann, wenn Hauseigentümer Leistungen vergeben, die sie ihren Mietern nur bei einem entsprechenden Nachweis in Rechnung stellen können. In diesen Fällen wirke sich die Steuerermäßigung nicht auf das Verhalten der Steuerpflichtigen aus, so dass das Ziel der Förderung nicht erreicht werde.

Der Bundesrechnungshof hat bei 70 Prozent der untersuchten Handwerkerleistungen und bei 30 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen solche Mitnahmeeffekte festgestellt.

Kein Prüfungselan bei den Finanzämtern

Die Finanzämter gewährten die Steuerermäßigung in 80 bis 90 Prozent aller Fälle, ohne die Anspruchsvoraussetzungen auch nur ansatzweise zu prüfen. Damit glich das Steuerformular in den meisten Fällen einem Blankoscheck, den der Steuerpflichtige ausfüllte und den das Finanzamt einlöste, so die Prüfer des Rechnungshofes. Da diese Kontrolldefizite bei der derzeitigen Besteuerungspraxis der Finanzämter nicht behoben werden können und die Mitnahmeeffekte nicht hingenommen werden sollten, empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen abzuschaffen.

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