BSG: Zu viele Klagen gegen Hartz IV 

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) Peter Masuch fordert von der Bundesregierung mehr Klarheit in der Hartz-IV-Gesetzgebung. Unklarheit herrsche vor allem bei den Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie zur Übernahme von Wohnkosten und diese müssten daher nachgebessert werden, verlangte Masuch. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (FR) in ihrer Onlineausgabe.

Die meisten Verfahren gegen Hartz IV an den Sozialgerichten betreffen diese Bereiche: "Es ist letztlich nicht als befriedigend zu bezeichnen, in welchem Umfang die staatlichen Bewilligungen von Leistungen in gerichtlichen Verfahren einmünden", sagte der Präsident gegenüber der FR.

Nach Angaben des BSG wurden im vergangenen Jahr fast 175.000 neue Hartz-IV-Verfahren bei den Sozialgerichten der ersten Instanz gezählt. Das waren 38.000 Verfahren mehr als im Vorjahr, und entspricht damit einem Anstieg von etwa 28 Prozent.

Wie es zu dieser deutlichen Erhöhung der Verfahren komme und was die Ursachen dafür seien, könnten die Richter an den Sozialgerichten bisher nicht eindeutig erklären. Allein handwerkliche Fehler im Gesetz könnten ihrer Ansicht nach nicht allein Grund für die hohe Zahl der Klagen sein.

Fast hundert Urteile haben Deutschlands oberste Sozialrichter im Zusammenhang mit der umstrittenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bereits gefällt. Auch in diesem Jahr stünde die juristische Klärung weiterer Verfahren an, sagte Masuch gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Bezogen auf Grundsatzurteile oder Entscheidungen zu Detailfragen wünscht sich Gerichtspräsident Peter Masuch daher, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung zukünftig in ein überarbeitetes Hartz-IV-Gesetz aufgenommen werde, schreibt die Zeitung.

Warum das nötig ist, erklärte Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel der FR unter Verweis auf Informationen, die sie von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen habe: Die Urteile des Bundessozialgerichts würden von den für die Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen zuständigen Job-Centern und Arbeitsgemeinschaften (Arge) bisher überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und folglich nicht umgesetzt. "Hier fehlt es an einer Zentralgewalt."