Der Bundestag hat gestern dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Familienförderung zugestimmt. Das bringt den Familien mehr Kindergeld. Ab dem 1. Januar 2009 steigt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro. Für das vierte Kind und weitere Kinder hebt die Bundesregierung das Kindergeld um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich an. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bundesrat ebenfalls zustimmt.
Ab 1. Januar 2009 steigt auch der Freibetrag für jedes Kind von 3648 Euro um 216 Euro auf 3864 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6024 Euro (vorher 5808 Euro).
Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Dies gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.
Änderungen gibt es auch für Hilfen im Haushalt. Das betrifft sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Haushalt, beauftragte Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Hausreinigung oder Gartenarbeiten) sowie die Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Bisher lag die Förderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Haushalt bei maximal 2.400 Euro, bei haushaltsnahen Dienstleistungen bei maximal 600 Euro und bei Pflegeleistungen zusätzlich bei maximal 600 Euro.
Jetzt werden die drei Dienstleistungsarten zusammengefasst und es gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag: Künftig können bis zu 20.000 Euro bei der Steuererklärung angegeben werden. 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro, werden dann erstattet. Handwerkerarbeiten bleiben wie bisher absetzbar. 20 Prozent von 3.000 Euro maximal (keine Materialkosten), also 600 Euro, erstattet das Finanzamt.
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