Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von länderübergreifender Steuerhinterziehung verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Flucht in so genannte Steueroasen erschwert werden. Wer Steueroasen nutzt, um Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden, muss künftig mit schärferen Mitwirkungs- und Nachweispflichten rechnen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundestages.
Diese Regelung gelte sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten, die keine Informationen mit Steuerbehörden anderer Länder austauschen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann Steuervorteile wie beispielsweise den Betriebsausgabenabzug oder Entlastung bei der Kapitalertragssteuer oder für Dividenden verlieren, heißt es in der Mitteilung.
Als Steueroasen bezeichnet die Bundesregierung in einer Mitteilung zum Bundestagsbeschluss "Staaten und Gebiete, die keine Informationen entsprechend den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Gesetzten Standards mit Steuerbehörden anderer Länder austauschen".
Damit Steueroasen verschwinden, müssten mehr Gebiete international anerkannte Steuerregeln wie die OECD-Standards einführen. Kurz nach dem G20-Weltfinanzgipfel in London hatte die OECD am 7. April 2009 bekannt gegeben, dass keine Staaten und Gebiete mehr auf einer so genannten "Schwarzen Liste" geführt werden.
So haben inzwischen auch Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay eingelenkt und wollen die internationalen Steuerstandards einführen. In einer gemeinsamen Erklärung nach einer weiteren internationalen Konferenz am 23. Juni in Berlin kündigen die Teilnehmer deutliche Sanktionen gegen Steueroasen an. Auch die Schweiz, Österreich und Luxemburg tragen das Kommuniqué mit.
Die öffentlichen Haushalte in Deutschland verlieren vermutlich jedes Jahr weit mehr als 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, heißt es in der Mitteilung.
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