Bundestag: Kassenbeiträge von der Steuer absetzen 

Der Bundestag hat beschlossen, dass Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 voll absetzbar sind. Damit können alle Steuerzahler ihre Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss wurden die Höchstbeträge, bis zu denen sonstige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können, von 1500 Euro auf 1900 Euro für Arbeitnehmer angehoben wurden. Für Selbstständige und Freiberufler steigt die Grenze von 2400 Euro auf 2800 Euro. 

Wer weniger als den Höchstbetrag in die Kranken- und Pflegekassen eingezahlt hat, kann auch Beiträge beispielsweise zu Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen. Allerdings nur bis zum Höchstbetrag. Wer mehr als den Höchstbetrag für seine Kranken- und Pflegeversicherung aufwendet, könne den Betrag auch über die Höchstgrenzen hinaus in voller Höhe absetzen, berichtet die "Rheinische Post" zu dem Gesetz.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit gilt für gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen gleichermaßen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte sich die große Koalition schon im Mai geeinigt. Vor allem die SPD hatte mit dem Gesetz die unteren Einkommensschichten entlasten wollen. Seinerzeit hatte die "Frankfurter Rundschau" jedoch erklärt, dass vor allem Privatversicherte mit vielen Kindern von der Regelung profitieren.