Der Bundestag hat heute dem Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. An dem ursprünglichen Referentenentwurf wurden zwar nur wenige, dafür aber wesentliche Änderungen vorgenommen. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss ist das Gesetz jedoch noch nicht endgültig verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Reformpaket wird in einer Sondersitzung am 5. Dezember beraten. Sollte der Bundesrat das Gesetz abnicken, könnte die Neuregelung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf gab es nur noch beim Betriebsvermögen und bei Immobilien. Betriebsvermögen wird nun mit dem Verkehrswert zur Besteuerung angesetzt. Eine Steuerbefreiung ist von bestimmten Voraussetzungen wie einer Betriebsfortführung abhängig. Zu 85 Prozent steuerfrei ist ein vererbtes Betriebsvermögen nach einer Haltefrist von sieben Jahren, zu 100 Prozent nach zehn Jahren. Die Erben können zwischen beiden Varianten wählen.
Selbst bewohnte Immobilien bleiben steuerfrei, wenn sie an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt werden. Der Erbe muss anschließend noch mindestens zehn Jahre in dem Haus oder der Wohnung wohnen. Sind Kinder die Erben, gilt das Gleiche, hier allerdings beschränkt auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern.
Für Erbfälle zwischen dem 1. Januar 2007 und 31. Dezember 2008 können Erben wählen, ob nach dem alten oder dem neuen Recht besteuert werden soll. Auf Schenkungen trifft dieses Wahlrecht nicht zu. Darüber hinaus kann auch nur bezüglich der Bewertung von Betriebs- bzw. Grundvermögen gewählt werden. Die neuen, höheren Freibeträge gelten erst für Erbfälle ab dem 1.1.2009.