Bußgelder wegen fehlender Jahresabschlüsse 

Vielen Unternehmen drohen nach dem Jahreswechsel hohe Ordnungsgelder. Denn mit dem 31. Dezember 2007 naht der Stichtag, bis zu dem Kapitalgesellschaften ihren Abschluss für das

Jahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger offen legen müssen. Vor

allem mittelständische Unternehmer haben bisher die seit Jahrzehnten

geltende Offenlegungspflicht missachtet. Nun müssen sie dieser auf

elektronischem Weg nachkommen. Zudem werden Verstöße gegen dieses

Transparenzgebot zukünftig vom Bundesamt für Justiz geahndet. Trotz

möglicher Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro ist die Einreichungsquote

beim Bundesanzeiger bis Mitte November äußerst gering gewesen, berichtet der Anbieter für Softwarelösungen DATEV.



Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa eine Million

offenlegungspflichtige Unternehmen. Bisher haben nach Angaben des

Bundesanzeigers in Köln lediglich knapp 70.000 ihre Abschlüsse für

das Geschäftsjahr 2006 dort eingereicht. "In Deutschland lassen sich

die meisten Unternehmen nicht gern in die Karten schauen",

kommentiert Dr. Jochen Voß, Steuerberater in Düsseldorf, die niedrige

Zahl. Die Zurückhaltung bei der Abschluss-Veröffentlichung wurde von

den Behörden bisher weitgehend geduldet. Doch seit Jahresanfang gilt

das Umgehen der Offenlegungspflicht nicht mehr als Kavaliersdelikt:

Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und

Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG)

schreibt vor, dass Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2006 beim

elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sind. Verstöße dagegen

werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn geahndet. Säumige Unternehmen

müssen mit Ordnungsgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.



Vorgelegt werden kann der Jahresabschluss digital über das Internet-Portal des

Bundesanzeigers oder über externe Anbieter und vorübergehend noch

im Papierformat. Viele Steuerberater bieten die Einreichung beim

Kölner Bundesanzeiger als Dienstleistung an. Die Steuerberater übermitteln die Abschlüsse mittels IT-Lösungen von Anbietern wie DATEV, was nach Auskunft von Steuerberater Voß "einige 100 Euro" sparen kann.