Das Ende der Lohnsteuerkarte steht bevor 

Das Ende der Lohnsteuerkarte steht fest: Für das Jahr 2010 wird die Lohnsteuerkarte zum letzten Mal auf Karton gedruckt an die Arbeitnehmer verschickt. Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer - Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Kinder- und weitere Freibeträge - den Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren bereit gestellt. Darüber informiert die Oberfinanzdirektion Koblenz. Die Lohnsteuerkarte auf Karton fällt ganz weg.

Lohnsteuerkarte 2010 gut aufheben!

In der Übergangsphase bis zur Einführung dieses elektronischen Verfahrens hat die Lohnsteuerkarte 2010 besondere Bedeutung. Daher sollten Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 über den 31.12.2010 hinaus aufbewahren und in keinem Fall vernichten, rät die Oberfinanzdirektion. Das selbe gilt für Lohnsteuerkarten 2010, die sich im Besitz der Arbeitnehmer befinden.

Vor der Weitergabe der Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber sollten die Eintragungen der Gemeinde im eigenen Interesse überprüft werden. Die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer) ist auch in 2010 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Enthält die Lohnsteuerkarte 2010 keine ID-Nummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen (ggf. handschriftlich ergänzt in dem vorgesehen Eintragungsfeld auf der Lohnsteuerkarte 2010).

Für Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden vorerst weiter zuständig.

Freibeträge beim Wohnsitz-Finanzamt beantragen

Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem "Wohnsitz-Finanzamt" einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und dem Arbeitnehmer verbleibt ein höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken.

Wer 2010 keinen höheren Freibetrag als im Jahr 2009 beantragt, braucht - wie bisher - nur einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen.