Deutsche zahlen zuviel Erbschaftsteuer 

Jahr für Jahr zahlen die Bundesbürger mehr als 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern. Mehr als die Hälfte davon, so schätzt der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, werden allerdings völlig unnötig entrichtet.



Ursache hierfür seien häufig steuerliche Unkenntnis sowie die Einstellung, dass sich nach dem Tode "schon alles regeln" werde – oft mit gravierenden Nachteilen für die Familienangehörigen oder sonstige Nahestehende, so der Steuerexperte. Dabei reichten oft kleinste Maßnahmen aus, um die steuerliche Belastung drastisch zu senken, mahnt Passau. Insbesondere bei etwas höherem Vermögen sei es z. B. auch sinnvoll, bereits zu Lebzeiten im Rahmen der steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre Vermögen auf die Nachkommen zu übertragen. Dadurch sinke die steuerliche Belastung im Todesfall drastisch oder ließe sich gegebenenfalls sogar ganz vermeiden.



Besonders betroffen von einer hohen Erbschaftsteuer sind auch entferntere Verwandte oder Lebensgefährten, die steuerlich zu "den übrigen Erwerbern" mit besonders hoher Steuerprogression zählen. Aber auch hier, so ergänzt Steuerberater Passau, gibt es Möglichkeiten, die steuerliche Last zu senken. So falle z. B. bei abgeschlossenen Lebensversicherungen dann keine Erbschaftsteuer an, wenn der Versicherungsvertrag von dem oder der Bezugsberechtigten selbst abgeschlossen werde. Versichere daher z. B. die abzusichernde Lebensgefährtin selbst als Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte das Leben ihres besserverdienenden Lebensgefährten und trägt auch die entsprechenden Prämien, fällt nach dem Tode des Lebensgefährten keine Erbschaftsteuer an, da die Lebensgefährtin die Summe aufgrund eines eigenen Vertrages erhält.



Gerade wenn die Lebensgefährten schon seit Jahren zusammenleben und auch Kinder aus ersten Ehen in diese Lebensgemeinschaft einbezogen sind, sollte die Bessergestellte, wenn sie schon nicht heiraten möchte, über eine Adoption der Kinder des anderen Lebensgefährten nachdenken. Im Falle einer vorherigen Adoption der beiden Kinder wären auch größere Erbschaften völlig steuerfrei, da diese hierdurch die Stellung eines leiblichen Kindes erhalten und damit auch die entsprechenden Freibeträge in Anspruch nehmen können.