Dieses Jahr noch Rürup-Zuschuss sichern 

Selbstständige, die keine private Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente besitzen, sollten sich noch 2006 über dieses Thema informieren. Grund ist die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007, in dem die so genannte Günstigerprüfung neu geregelt wird und diese Änderung sogar rückwirkend vom 1. Januar 2006 an gültig sein soll.

Mit der Günstigerprüfung wird die Gesetzeslage vor Einführung der Rüruprente mit der aktuellen Regelung verglichen. Wenn sich für jemanden die Lage verschlechtert hat, kann er oder sie auf die alte Regelung zurückgreifen. Diese Günstigerprüfung hatte in der Vergangenheit aber häufig den Nachteil, dass die Beiträge für eine Rürup-Rente steuerlich ungefördert blieben. Dies hatte der Gesetzgeber aber nicht vorgesehen. Deshalb soll die Günstigerprüfung im Jahressteuergesetz 2007 verändert werden.

Es sei jetzt schon faktisch unumstritten, dass die Neuregelung kommen werde, erklärte Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Mit der geplanten Änderung können die Beiträge für eine Rürup-Rente auch schon 2006 - und zwar zu etwa zwei Dritteln - steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20.000 Euro pro Person und Jahr können steuerwirksam in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. 2006 ist ein Anteil von maximal 12.400 Euro absetzbar - sofern das Gesetz wie geplant verabschiedet wird.