Doppelbesteuerung bei Auslandsdividenden zulässig 

Der Europäische Gerichtshof hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die Doppelbesteuerung von Dividenden im Ausland rechtmäßig ist. In dem konkreten Fall hatten Belgier auf Dividenden in Frankreich bereits 15 Prozent Quellensteuer gezahlt. Der belgische Staat forderte nun ebenfalls Steuerzahlungen auf die Gewinne.

Der EuGH entschied nun, dass der belgische Staat bei der Erhebung seiner 25-prozentigen Steuer die bereits in Frankreich gezahlte Quellensteuer nicht anrechnen muss und den eigenen Steuerbetrag voll erheben kann.

Mit dem Urteil stellt sich der EuGH gegen die Auffassung der EU-Kommission, die Belgien aufgefordert hatte, die Doppelbesteuerung abzuschaffen, da diese gegen die im EU-Vertrag festgelegte Niederlassungsfreiheit verstoße.