Die Bundesregierung hat das Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei gekündigt. Wie das Bundesfinanzministerium gestern mitteilte, wurde das Abkommen bereits am 21. Juli 2009 gekündigt. Es soll jedoch noch bis Ende 2010 in Kraft bleiben. Für deutsche Investoren in der Türkei ändert sich bis dahin nach Angaben des Ministeriums nichts.
Das bisherige Abkommen sei veraltet und unausgewogen, erklärt die Bundesregierung. In den Verhandlungen um eine Revision der bestehenden Regelungen habe man jedoch keine Erfolge erzielt. Deutschland wolle eine moderne Fassung mit der Türkei beschließen, die sich an Standards der OECD orientiere, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.