Doppelter Haushalt: Reisen nicht immer abziehbar 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Besuchsreisen von Ehegatten bei doppelter Haushaltsführung nicht immer von der Einkommensteuer abziehbar sind (VI R 15/10). Dies ist der Fall, wenn die Reise privat veranlasst wurde und sie nicht zum Familienwohnsitz führt.

Ein Ehepaar, das in zwei verschiedenen Städten lebt, hatte geklagt. Der Ehemann lebt am Familienwohnsitz der Familie, die Ehefrau fährt am Wochenende meist zu ihm. Er besuchte seine Frau aber auch in der Stadt, in der sie arbeitet. Dabei gab es jedoch keine beruflichen Gründe auf Seiten der Ehefrau, nicht zum Familienwohnsitz zu fahren. Es handelte sich um eine private Entscheidung der Ehegatten.

Das Finanzamt ließ die Kosten für diese Besuche des Ehemanns nicht als Werbungskostenabzug zu. Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof bestätigten diese Entscheidung des Amts. Es handele sich nicht um eine Familienheimfahrt noch fallen die Reisen unter andere Werbungskosten.