Eckpunkte für neue Erbschaftsteuer stehen 

Für die vom Bundesverfassungsgericht bemängelte Erbschaftsteuer scheint es nun eine Lösung zu geben. Die Arbeitsgruppe der großen Koalition unter der Leitung von Finanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat Eckpunkte für die Neuregelung der Erbschaftssteuer vorgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung zur Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil Grundstücke nur mit 60 Prozent ihres tatsächlichen Wertes versteuert wurden, Aktien und Barvermögen hingehen voll der Steuer unterlagen. Künftig sollen auch Grundstücke mit ihrem tatsächlichen Wert versteuert werden. Im Gegenzug dazu sollen allerdings die Freibeträge für nahe Angehörige kräftig angehoben werden.

Ehegatten sollen 500.000,- Euro steuerfrei erben dürfen (vormals 307.000,-), Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000,- Euro (vormals 207.000,-) und Enkel 200.000,- Euro (vormals 51.000,-). Entferntere Verwandte wie Nichten und Neffen sollen stärker zur Kasse gebeten werden.

Bei der Unternehmensnachfolge soll es ein "modifiziertes Abschmelzmodell" geben. Danach sind 85 Prozent des gesamten Betriebsvermögens zehn Jahre von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Betrieb mindestens 15 Jahre weitergeführt wird.