Einigung über Bewertung ererbten Sachvermögens 

Zu vererbende Betriebe und Immobilien sollen künftig nach Marktwert bewertet werden. Dafür sollen sich die Freibeträge an dem Marktwert eines teuren Einfamilienhauses orientieren. Darauf einigte sich nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Ein entsprechender Zwischenbericht soll am Donnerstag von der Finanzministerkonferenz verabschiedet werden.

Demnach werden Einfamilienhäuser zukünftig nach dem Bodenrichtwert geschätzt. Das ist der durchschnittliche Kaufpreis von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet, den die kommunalen Bau- und Katasterämter errechnen und veröffentlichen. Dazu kommt der geschätzte Wert des Gebäudes. Etagenwohnungen werden dagegen nach ihrem Ertragswert bewertet, der sich aus den erzielbaren Mieteinnahmen errechnet.

Bei Unternehmen sollen sich die Bewertungsmethoden des Finanzamtes an denjenigen orientieren, die bei Firmenkäufen üblich sind. Je nach Unternehmensgröße und –typ werden bestimmte Kennziffern für die Bewertung herangezogen, etwa bei Handwerksbetrieben das Betriebsvermögen oder bei Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien der Umsatz. Die Finanzverwaltung sollen die Wertgutachten kontrollieren.

Wie der rheinland-pfälzische Minister Ingolf Deubel gegenüber der FTD ausführte, wurde über Freibeträge und Steuersätze noch nicht entschieden. Ihm schwebe jedoch ein Freibetrag für Ehegatten und Kinder vor, der den Wert eines "normalen" Einfamilienhauses in Bayern oder Baden-Württemberg nicht unterschreite. Dann könnten Erben billigerer Häuser auch noch anderes Vermögen steuerfrei erhalten, bis der Freibetrag ausgeschöpft sei.

Für Erben, die einen Familienbetrieb weiter führen, sei eine Steuerstundung geplant. Für jedes Jahr, das der Betrieb fortgeführt wird, werden zehn Prozent der zu zahlenden Steuer erlassen. Wer nach drei Jahren verkauft, zahlt also nur noch 70 Prozent der ursprünglich veranschlagten Erbschaftssteuer. Nach zehn Jahren wäre die Erbschaft damit steuerfrei.

Noch keine abschließende Einigung gibt es über die Bewertung von. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die jährlich erzielbare Pacht mit einem Faktor multipliziert wird. Dieser könnte regional differenziert werden. Außerdem könnte bei seiner Festlegung berücksichtigt werden, ob das Land Chancen auf Wertsteigerung hat, zum Beispiel durch Umwidmung in Bauland. Als Durchschnittsgröße ist ein Faktor von 30 im Gespräch. Möglicherweise gibt es aber eine Option, das neue Recht rückwirkend zum Jahresbeginn 2007 zu nutzen. Das könnte sich für Firmenerben lohnen.

Entscheidungen, die noch ausstehen, betreffen die Schonung von Betriebsvermögen, die Bewertung landwirtschaftlichen Vermögens sowie die Höhe der Freibeträge und Steuersätze. Die Reform der Erbschaftsteuer soll Anfang 2008 in Kraft treten. Das Steueraufkommen von 4 Mrd. Euro soll erhalten werden.