Noch sind nicht alle Arbeitgeber auf das ELStAM-Verfahren umgestiegen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen erinnert daran, dass der Umstieg bis Dezember 2013 erfolgen muss.
Bei dem ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) handelt es sich um den elektronischen Nachfolger der Papierlohnsteuerkarte. Der Umstieg startete Januar 2013. Spätestens im Dezember 2013 müssen die Arbeitgeber das Verfahren nutzen.
Die Oberfinanzdirektion rät jedoch bereits vor Dezember auf das Verfahren umzusteigen. Das ermögliche eine schrittweise Umstellung. Außerdem könnten die Arbeitgeber so Abrechnungsmonate mit Jahressonderzahlungen vermeiden.
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