Elterngeld auch für Großeltern? 

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), arbeitet an einem Gesetzentwurf der es auch Großeltern erlaubt eine berufliche Auszeit für die Kindererziehung zu nehmen. Dabei scheint es auch schon konkretere Pläne zu geben wer gefördert werden soll und wer nicht.

 

Wie die Tageszeitung „Neue Presse“ unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, sei das Ziel, die Situation junger Eltern zu verbessern. Die berufliche Auszeit für Großeltern soll aber nur in Ausnahmenfällen genehmigt werden. Ein Beispiel sind Eltern im Teenageralter die noch eine Ausbildung machen, heißt es in dem Bericht weiter.

 

Auch beim 2007 eingeführten herkömmlichen Elterngeld sei eine Änderung vorgesehen. Eltern die einen Elterngeldantrag gestellt haben sollen die Möglichkeit haben, diesen auch nachträglich noch zu ändern und zum Beispiel die Bezugsdauer neu zwischen sich aufteilen, was bislang nicht möglich ist. Eine Erhöhung oder Verlängerung des Elterngeldes soll es jedoch nicht geben. Bis zu 14 Monaten nach der Geburt wird die Finanzhilfe gezahlt und beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehaltes, höchsten aber 1800 Euro monatlich.