Elterngeld: Mütter in der Regel länger als Väter 

Wenn Väter Elterngeld beantragen, dann in der Regel für eine kürzere Zeit als Frauen. Dies hat das Statistische Bundesamt aktuell veröffentlicht. Während in den ersten Monaten dieses Jahres 86 Prozent der von Frauen gestellten Anträgen auf Elterngeld für 12 Monate genehmigt wurden, so beantragten 57 Prozent der Männer nur für zwei Monate Elterngeld. Nur 20 Prozent von ihnen nehmen eine "Babyzeit" von zwölf Monaten. Bei den Müttern sind es umgekehrt nur ein Prozent, die Eltergeld nur für zwei Monate beanspruchen.

Insgesamt wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den ersten neun Monaten des Jahres 2007 rund 387.000 Anträge auf Elterngeld bewilligt. Nachdem im ersten Halbjahr rund 200.000 Anträge genehmigt wurden, kamen im dritten Quartal weitere 187.000 Bewilligungen hinzu. Von Januar bis September wurden bundesweit rund 37.000 Anträge von Vätern auf Elterngeld bewilligt, dies entspricht einem Anteil von 9,6 Prozent.

Während im ersten Quartal 2007 6,9 Prozent der Anträge für Väter waren, belief sich der Anteil im dritten Quartal auf 10,7 Prozent. Eine mögliche Ursache für diesen Anstieg liegt darin, dass Väter nunmehr verstärkt Anträge für die Partnermonate stellen.

36 Prozent der Väter, die das Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch nehmen, erhalten ein Elterngeld von 300 Euro monatlich, 12 Prozent erhalten 1500 Euro oder mehr. Von den Vätern, die zwei Monate Elterngeld nehmen, erhalten 19 Prozent 300 Euro und 22 Prozent 1500 Euro oder mehr.

Der Anteil der für Väter bewilligten Anträge lag von Januar bis September mit 12,4 Prozent in Berlin am höchsten. Anteile von 10 Prozent oder mehr wurden für Bayern (11,2 Prozent), Hamburg (10,8 Prozent), Brandenburg (10,5 Prozent) und Thüringen (10,0 Prozent) ermittelt. Am geringsten war der Väter-Anteil in Sachsen-Anhalt (7,6 Prozent) und im Saarland (5,8 Prozent).

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehalts, wenn die Arbeitszeit vollständig oder teilweise reduziert wird, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Nicht Erwerbstätige erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Je nach Familiensituation erhöht sich der Betrag um einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag.