Elterngeld: Stichtagsregelung rechtmäßig 

Die Stichtagsregelung beim 2007 eingeführten Elterngeld widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz und ist somit rechtmäßig. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.

 

Anspruch auf Elterngeld haben der Stichtagsregelung zufolge nur Mütter oder Väter, deren Kind bzw. Kinder ab dem 01.01.2007 geboren wurden. Für Kinder, die am 31.12.2006 kurz vor Mitternacht geboren wurden, gelte das bis dahin gültige Erziehungsgeld. Das Gericht sah in dieser Regelung keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

 

Gegenstand des Gerichtsurteils war die Klage von drei Müttern, deren Kinder am 31.12.2006 geboren wurden. Sie sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt und wollten anstatt des Erziehungsgeldes auch Elterngeld für sich beanspruchen.

 

Das Elterngeld wird 14 Monate gezahlt und ist abhängig vom Einkommen. Die Mindestförderung liegt bei 300 Euro im Monat und der Maximalbetrag bei 1.800 Euro monatlich.