In Deutschland werden in den nächsten Jahren Vermögen in Miliardenhöhe vererbt. Einige Verwandte werden aber leer ausgehen, weil sie enterbt werden. Gleichwohl können sie noch den Pflichtteil geltend machen. Wie der VSRW-Fachverlag mitteilt, sollte man mit der Geltendmachung des Pflichtteils noch warten. Der Grund ist die Erbschaftsteuerreform.
Die Reform lässt zwar auf sich warten und wird wohl erst im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden. Als sicher gilt jedoch die Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Kinder sollen beispielsweise 400.000,- Euro anstatt 205.000,- Euro steuerfrei erben dürfen. Bei Ehegatten steht sogar eine Anhebung des Betrages auf 500.000,- Euro in Aussicht.
Da der Pflichtteilsanspruch steuerlich erst entsteht, wenn er geltend gemacht wird, können sich Enterbte noch bis zum Inkrafttreten der Reform Zeit lassen, um die dann höheren Freibeträge auszuschöpfen. Der Pflichtteil kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr