Erbschaftssteuer bleibt – und wird reformiert 

Erben müssen auch weiterhin einen Teil ihrer Einnahmen an das Finanzamt abtreten. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss jetzt verständigt. Wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Online-Ausgabe berichtet, wurde der Vorschlag von Unionsfraktionsvize Michael Meister, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, auch von der CDU/CSU abgelehnt. In der SPD hatte er schon für Empörung gesorgt.

Damit muss die Große Koalition jetzt die Reform der Erbschaftssteuer in Angriff nehmen, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Es hat Anfang dieses Jahres festgestellt, die unterschiedliche Besteuerung verschiedener Vermögensarten verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bisher zahlen Erben von Geldvermögen höhere Steuern als Erben von Immobilien. Die Neuregelung muss spätestens 2009 verabschiedet sein.

Diese Vorgaben erschweren es der Union, ihre politische Vorstellungen durchzusetzen. CDU und CSU möchten erreichen, dass Erben von normalen Familienhäusern und von Betrieben keine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Das Verfassungsgericht hat solche Ausnahmen nicht untersagt, wohl aber höhere Hürden aufgestellt. Der Gesetzgeber muss erst einmal dafür sorgen, dass die Finanzämter alle Vermögensarten korrekt bewerten. Erst in einem zweiten Schritt darf er, wenn er es sachlich begründen kann, für einzelne Vermögensarten einen Nachlass bei der Erbschaftsteuer einräumen.

Zwei Probleme stellen sich bei der Erbschaftssteuerreform. Erstens kann eine hohe Steuer etwa auf den elterlichen Betrieb, den die Kinder erben, dazu führen, dass diese den Betrieb verkaufen oder abwickeln müssen. Ähnliches gilt für das Eigenheim der Familie oder andere unteilbare Vermögenswerte. Zweitens sollten Erbschaften als Einkommen gewertet werden, um das Einkommen aus Arbeit nicht gegenüber dem Erben schlechter zu stellen.