Das neue Erbschaftsteuerrecht hat die Freigrenzen, bis zu denen für Erben keine Erbschaftsteuer anfällt, deutlich erhöht. Mit einem Trick, der durch einen Anwendungserlass der Länderfinanzministerien zur neuen Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht wurde, können Erben aber noch deutlich mehr vom Erbe steuerfrei kassieren. Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge sind bis zu 2,65 Millionen Euro steuerfrei möglich.
Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nutzt auch Privatpersonen
Grund für das Steuerschupfloch ist steuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen. Das bleibt unter bestimmten Bedingungen zu 85 Prozent steuerfrei. Von dieser Regelung ist das Verwaltungsvermögen eines Unternehmens allerdings ausgeschlossen. Damit wollte der Fiskus verhindern, dass Erben Bares und Wertpapiere einfach in eine GmbH oder KG einbringen und so an der Steuer vorbeischleusen.
Allerdings ist das Verwaltungsvermögen nur dann von der Steuer ausgeschlossen, wenn Wertpapiere mehr als die Hälfte des Vermögens ausmachen. Wer also darauf achtet, dass nur maximal 49 Prozent des Vermögens Wertpapiere sind und der Rest aus Festgeldkonten, Bargeld oder Spareinlagen besteht, kann das Erbe in eine juristische Gesellschaft einbringen und so steuerfrei kassieren. Laut FTD sind für eigene Kinder bis zu 2,65 Millionen Euro, für Enkel noch knapp 2 Millionen Euro und bei entfernteren Verwandten immerhin noch gut 1 Million Euro ohne Steuerabzug möglich.
Erben müssen Haltefrist beachten
Nach dem Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Erbes kann die Aufteilung in Wertpapiere und Spareinlagen übrigens geändert werden, ohne dass das Finanzamt etwas nachfordern kann. Völlig frei sind die Beschenkten bzw. Erben in ihrer Entscheidung über die Verwendung der Gelder aber nicht. Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn sieben Jahre lang dem Betrieb keine Mittel oberhalb der erwirtschafteten Erträge für private Zwecke entnommen werden, so die FTD. Wenn von der möglichen 100-prozentigen Steuerfreiheit Gebrauch gemacht werden soll, verlängert sich die Haltefrist sogar auf 10 Jahre. Außerdem müssen Sparguthaben hier 90 Prozent des Vermögens ausmachen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr