Das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Erbschaftsteuerreform abgesegnet. Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge, entspricht der Entwurf weitgehend den Eckpunkten, auf die sich eine Bund-Länder-Gruppe verständigt hatte.
Durch die Anhebung der Freibeträge für nahe Verwandte sollen weniger Erben Steuern auf das Erbe zahlen. Da jedoch gleichzeitig die Steuersätze teilweise angehoben wurden, rechnet der Gesetzgeber nicht mit einem Rückgang der Steuereinnahmen. Die Länder, denen die Steuer zufließt, sollen weiter mit einem Steueraufkommen von 4 Mrd. Euro rechnen dürfen.
Neben der Änderung bei Freibeträgen und Steuersätzen wird das Vererben von Unternehmen erleichtert. Wird der Betrieb fortgeführt, entfällt nach eine bestimmten Frist ein Großteil der Steuerforderung. Letztendlich werden auch die Bewertungskriterien für Grundbesitz geändert. Immobilien müssen zukünftig mit ihrem Verkehrswert angesetzt werden.
Die Gesetzesänderung soll spätestens im Juli in Kraft treten. Der Entwurf muss davor allerdings noch Bundestag und Bundesrat passieren.
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