Anlässlich der gestrigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Erbschaften hat das
Statistische Bundesamt die finanzielle Dimension verdeutlicht, um die es bei der Entscheidung der Karlsruher Richter ging. Im Jahr 2006 betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen 3,8 Milliarden Euro.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht als Landessteuer den
Bundesländern zu. Nach der Statistik über den Steuerhaushalt wurde im
Jahr 2006 fast die Hälfte des gesamten Aufkommens von den Ländern
Nordrhein-Westfalen (851 Millionen Euro) und Bayern (838 Millionen
Euro) eingenommen. In den neuen Länder (einschließlich Berlin-Ost)
betrug dieses Steueraufkommen lediglich 63 Millionen Euro.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Erbschaft- und
Schenkungsteueraufkommen um 8,1% verringert. Über einen 10-jährigen
Zeitraum betrachtet wird jedoch deutlich, dass das Steueraufkommen
aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fast kontinuierlich zugenommen
hat. 1997 lag das Aufkommen noch bei 2,1 Milliarden Euro.
Nach der im Jahr 2002 letztmals durchgeführten Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik beziehen sich rund 80% der festgesetzten
Steuer auf Erwerbe von Todes wegen, rund 20% auf Schenkungen.
Ausführliche Ergebnisse zum Steuerhaushalt und der Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik sind unter www.destatis.de/shop, Suchwort
"Erbschaft", kostenlos erhältlich.