Erbschaftsteueraufkommen über 3 Mrd. 

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Erbschaften hat das

Statistische Bundesamt die finanzielle Dimension verdeutlicht, um die es bei der Entscheidung der Karlsruher Richter ging. Im Jahr 2006 betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen 3,8 Milliarden Euro.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht als Landessteuer den

Bundesländern zu. Nach der Statistik über den Steuerhaushalt wurde im

Jahr 2006 fast die Hälfte des gesamten Aufkommens von den Ländern

Nordrhein-Westfalen (851 Millionen Euro) und Bayern (838 Millionen

Euro) eingenommen. In den neuen Länder (einschließlich Berlin-Ost)

betrug dieses Steueraufkommen lediglich 63 Millionen Euro.



Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Erbschaft- und

Schenkungsteueraufkommen um 8,1% verringert. Über einen 10-jährigen

Zeitraum betrachtet wird jedoch deutlich, dass das Steueraufkommen

aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fast kontinuierlich zugenommen

hat. 1997 lag das Aufkommen noch bei 2,1 Milliarden Euro.



Nach der im Jahr 2002 letztmals durchgeführten Erbschaft- und

Schenkungsteuerstatistik beziehen sich rund 80% der festgesetzten

Steuer auf Erwerbe von Todes wegen, rund 20% auf Schenkungen.



Ausführliche Ergebnisse zum Steuerhaushalt und der Erbschaft- und

Schenkungsteuerstatistik sind unter www.destatis.de/shop, Suchwort

"Erbschaft", kostenlos erhältlich.