Die bereits für dieses Jahr angekündigte Reform der Erbschaftsteuer wird frühestens 2008, wahrscheinlich jedoch erst zum Januar 2009 in Kraft treten. Das erklärte der SPD-Finanzpolitiker Florian Pronold dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel". Pronold sagte, er rechne nicht mehr damit, dass die mit der Reform betraute Kommission von SPD und Union vorher zu einem Ergebnis kommen wird.
"Die Positionen liegen noch zu weit auseinander", begründete er die Verzögerung. Deshalb sei mit einem Kompromiss von Union und SPD "frühestens Ende des Jahres, wahrscheinlich jedoch erst im Frühjahr 2008" zu rechnen. Danach könne das Gesetzgebungsverfahren beginnen.
Pronold verdeutlichte noch einmal die Positionen der SPD. Aus sozialdemokratischer Sicht seien sowohl die gegenwärtig in der Kommission diskutierten Steuersätze für die Erben als auch das modifizierte Abschmelzmodell für Betriebsvermögen "nicht akzeptabel", betonte Pronold. Vom Bundesparteitag der SPD Ende Oktober erwarte er außerdem eine Bestätigung der SPD-Position, mit der Reform des Erbschaftsteuerrechtes ein "deutlich höheres Mehraufkommen" zu erzielen. Gegenwärtig nehmen die Bundesländer jährlich rund 4 Milliarden Euro ein.
Die SPD will höhere Vermögen stärker besteuern, die Einbeziehung von Lebenspartnerschaften im Erbfall neu regeln und Verschonungsregelungen für Betriebserben einführen, die verhindern, dass privates Vermögen zur Steuerverhinderung in betriebliches Vermögen umgewandelt werden kann.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht ein "Abschmelzmodell" vor. Demnach wird 70 Prozent des gesamten weltweiten Betriebsvermögens nicht mit der Erbschaftssteuer belastet, wenn ein Betrieb mindestens sieben Jahre nach der Beerbung fortgeführt wird. Ursprünglich war geplant, das die Erben den Betrieb mindestens 10 Jahre fortführen müssen, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen.
Des weiteren sollen die Freibeträge für Eheleute und Kinder erhöht werden und für Eheleute und Kinder die progressiven Stufentarife auf sechs bis 18 Prozent sinken. Heute liegen sie zwischen sieben und 30 Prozent. Für entfernte Verwandte sollen sie auf mindestens 30 Prozent angehoben werden.
Die höheren Freibeträge sollen die Vorgaben des Verfassungsgericht ausgleichen, nach denen Immobilien und Betriebe zunächst mit dem Verkaufspreis bewertet werden müssen, bevor Privilegien für bestimmte Erbengruppen greifen. Ein Urteil des Verfassungsgerichts, das die gegenwärtige Bewertung von Geld und Immobilien als verfassungswidrig erklärt hatte, machte die Reform der Steuer notwendig.