EU fordert gerechte Quellensteuer 

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die diskriminierende steuerliche Behandlung von Künstlern, Sportlern und Journalisten, die nicht in Deutschland leben, zu beenden. Damit meint sie die so genannte Quellensteuerregelung, die nach ihrer Meinung gegen EU-Recht verstößt.

Wer nicht in Deutschland lebt, hier aber Honorare etwa als Freiberufler erhält, muss darauf eine Quellensteuer in Höhe von maximal 25 Prozent zahlen. Erst in einem nachfolgenden Erstattungsverfahren kann man dann die Rückzahlung zuviel gezahlter Steuerbeträge beantragen. Inzwischen gibt es eine eingeschränkte Möglichkeit, Betriebsausgaben vom Bruttogehalt abzuziehen: Das ist möglich, wenn diese mehr als die Hälfte des Bruttoeinkommens ausmachen. Doch zieht man diese Betriebsausgaben tatsächlich ab, wird ein erhöhter Quellensteuersatz von 40 Prozent fällig.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU die deutsche Quellensteuer kritisiert. Daraufhin hatte das Bundesfinanzministerium die eingeschränkte Abzugfähigkeit eingeführt, um einem Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen. Doch auch diese Regelung löst aus Sicht der EU-Kommission das Problem nicht. Denn die Steuerbelastung aufgrund der eingeschränkten Abzugsfähigkeit und des erhöhten Steuersatzes führe in vielen Fällen dazu, dass auswärtige mehr Steuern zahlen müssen als in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Damit behandelt Deutschland Menschen, die im Ausland wohnen, aber im Inland Geld verdienen, schlechter als Einheimische, begründet die Kommission ihren Standpunkt.