Fristen für Steuererklärung 2011 - Steuerformulare online 

Das Bundesfinanzministerium hat die Fristen für Steuererklärungen 2011 bekannt gegeben. Folgende Steuererklärungen sind danach bis zum 31. Mai 2011 bei den Finanzämtern abzugeben:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2010/2011 folgt.

Fristverlängerungen

Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, der hat Zeit bis zum 31. Dezember 2011. In begründeten Einzelfällen können Finanzämter auch eine Verlängerung bis zum 29. Februar 2012 erlauben. Landwirten kann das Finanzamt eine Verlängerung bis höchstens zum 31. Mai 2012 einräumen.

Vorsicht: Wer schon einmal seine Steuererklärung zu spät abgegeben hat, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die aktuelle Steuererklärung schon vor Ablauf dieser allgemeinen Verlängerung haben möchte.

Dies kann auch passieren, wenn im vorangegangenen Veranlagungszeitraum hohe Abschlusszahlungen angefallen sind oder solche nun erwartet werden. Aber auch wenn es die Arbeitsauslastung des Finanzamtes erfordert, kann es die Steuererklärung vor dem Ablauf der allgemeinen Verlängerung einfordern.

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